Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Haus betreffen. Im Falle eines Schadens, wie zum Beispiel durch Feuer, bist du abgesichert und erhältst eine Entschädigung für die entstandenen Schäden. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag sind abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor Naturereignissen zu schützen. Je nach Region kannst du dich unter anderem gegen Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche absichern. Auch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche können versichert werden.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung haben. Diese deckt bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel ab. Im Falle von Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, die passende Versicherung zu finden.
Es ist ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel mit dem Vermieter, bist du finanziell abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwälte, Gerichtskosten und Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder vor deinem Haus auf Glatteis ausrutscht, deckt die Versicherung solche Schäden ab. Hausbesitzer und Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die Kosten für die Entfernung von Wespennestern, die Reinigung von Abflussrohren und sogar für den Schlüsseldienst übernehmen können.
Manche Hausbesitzer denken, dass sie ihre Mieter verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich sind entsprechende Klauseln in Mietverträgen nichtig, da kein Vermieter das Recht hat, die Mieter zur Versicherung abzudrängen. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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